Ihre Ansprüche

Das gibt es für Sie.
Finanzielle und praktische Hilfe.

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf Unterstützung – monatliches Geld, professionelle Hilfe, Entlastung. Hier erfären Sie, was es gibt und wie Sie es nutzen können.

Die Hilfsarten im Detail

Klicken Sie auf eine Anspruchsart, um zu erfahren, wie sie funktioniert und wer sie bekommt.

💰

Pflegegeld – direkt auf Ihr Konto

Ab PG 2

Monatliches Geld, das Sie frei nutzen können – um professionelle Hilfe zu bezahlen oder Angehörige zu unterstützen.

👨‍⚕️

Sachleistungen – professionelle Hilfe von Pflegediensten

Ab PG 2

Die Pflegekasse zahlt direkt an einen Pflegedienst – dieser kommt zu Ihnen nach Hause und hilft bei Körperpflege, Haushalt und Medikamenten.

🎁

Entlastungsbetrag – Flexibilität für alles Mögliche

Ab PG 1

131 EUR pro Monat für Unterstützung im Alltag: Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitdienste, oder auch für Urlaub mit Angehörigen.

🏥

Kurzzeitpflege – Übergangshilfe oder Entlastung

Ab PG 2

Bis zu 8 Wochen pro Jahr in einem Pflegeheim oder einer Betreuungseinrichtung – wenn Sie schnell Entlastung brauchen oder nach dem Krankenhaus überbrücken müssen.

🏖️

Verhinderungspflege – wenn der pflegende Angehörige Urlaub macht

Ab PG 2

Bis zu 6 Wochen pro Jahr kostet Ihre Pflege die Pflegekasse – nicht Sie – wenn der pflegende Angehörige mal in den Urlaub geht.

🛠️

Pflegeutensilien & technische Hilfen

Ab PG 1

Die Pflegekasse zahlt – oder gibt zu – Windeln, Bettschutzeinlagen, Hilfsgeräte wie Lifter, Griffe, Rampen.

👥

Tagesstätten & Betreuungsgruppen

Ab PG 2

Tagsüber Betreuung und Aktivität in Gruppen – für Menschen, die nicht alleine zu Hause sein möchten, aber nicht im Heim wohnen.

Schneller Überblick: Was bei welchem Pflegegrad?

Anspruchsart PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld 332 EUR 573 EUR 815 EUR 1.023 EUR
Sachleistungen 724 EUR 1.432 EUR 2.095 EUR 2.684 EUR
Entlastungsbetrag 131 EUR 131 EUR 131 EUR 131 EUR 131 EUR
Kurzzeitpflege 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR
Verhinderungspflege 2.418 EUR 2.418 EUR 2.418 EUR 2.418 EUR

Stand: 2024. Beträge können sich jährlich verändern.

Wichtig zu wissen

Pflegegeld ODER Sachleistungen?

Sie müssen sich nicht entscheiden – Sie können monatlich zwischen Pflegegeld und Sachleistungen wechseln oder kombinieren. Mit der Kombination bekommen Sie oft das beste aus beiden Welten.

Die Leistungen gelten rückwirkend

Ihr Antrag gilt ab Antragseingang bei der Pflegekasse – auch wenn die Genehmigung erst Wochen später kommt. Sie bekommen Nachzahlungen.

Was Sie selbst zahlen

Bei allen Leistungen können Zuzahlungen anfallen (z.B. 10-20% beim Hilfsmittel). Das ist normal und verschwindend klein gegen die Gesamtkosten.

Beratung ist kostenlos

Ihre Pflegekasse bietet kostenlose Pflegeberatung an – nutzen Sie das! Die Berater kennen alle Leistungen und helfen bei der Planung.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich die Leistungen?

Nach der Genehmigung des Pflegegrades beantragen Sie spezifische Leistungen bei Ihrer Krankenkasse. Manche (wie Pflegegeld) sind automatisch da. Für andere (wie Kurzzeitpflege) brauchen Sie ein separates Formular.

Können sich die Beträge ändern?

Ja – jedes Jahr gibt es neue Sätze (meist eine leichte Erhöhung). Die Pflegekasse teilt Ihnen automatisch die neuen Beträge mit.

Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?

Ja, die meisten lassen sich kombinieren: z.B. Pflegegeld + Entlastungsbetrag, oder Sachleistungen + Verhinderungspflege. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die beste Kombination für Sie.

Welche Kombination passt zu Ihnen?

Jeder Fall ist anders. Wir helfen Ihnen herauszufinden, welche Kombination am besten zu Ihnen passt – ohne Kosten, nur aus Erfahrung.

Kostenlose Beratung
🤝

Ein Angehöriger oder jemand, dem Sie vertrauen, kann auch bei einem Beratungsgespräch dabei sein.

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